AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der media-as

Gültig ab 09.10.2012

§ 1. Allgemeines:
Angebote, Lieferungen und Leistungen der media-as richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. AGB des Auftraggebers wird
ausdrücklich widersprochen. Die Entsorgung von Verpackungsmaterialien erfolgt durch den Auftraggeber selbst.

§ 2. Angebote:
Angebote von media-as sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen oder Vereinbarungen über Lieferungen und
Leistungen sind erst nach unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Nebenabreden sind nur
verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart worden sind.

§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen:
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Verpackungs-, Fracht-, Versicherungs- und zusätzliche Dokumentationskosten,
unverzollt und ohne Umsatzsteuer. Diese Kosten werden gesondert berechnet und aufgeführt. Soweit nicht anders
vereinbart, gelten die Preise, wie sie sich aus der von media-as veröffentlichten gültigen Preisliste für die Produkte und
Dienstleistungen ergeben. Erstbestellungen liefern wir grundsätzlich nur per Nachnahme aus. Auslandsaufträge erfolgen
grundsätzlich unfrei ab Lager. Alle zu zahlenden Entgelte sind sofort und nach Rechnungserhalt fällig.

§ 4. Lieferbedingungen:
Verbindliche Liefertermine oder –fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung der Vertragspartner. Alle
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt
und auf Grund von Ereignissen die media-as die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung behördlicher Anordnungen usw., auch wenn Sie bei Lieferanten von media-as oder deren
Unterlieferanten eintreten – hat media-as auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen media-as, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Überschreiten daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide
Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende
Ansprüche bestehen im Falle des Rücktritts nicht.

§ 5. Gefahrenübergang:
Erfüllungsort ist Sachsenheim. Verlangt der Auftraggeber die Versendung der verkauften Ware an einen anderen Ort, so
geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald media-as die Sache an einen Spediteur oder sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Personen übergeben hat. Falls der Versand ohne Verschulden von media-as unmöglich wird, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Verladung und Versand erfolgen
unversichert auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. media-as versichert die
Lieferung auf Kosten des Bestellers, wenn der Besteller dies wünscht. Der Auftraggeber überprüft unmittelbar nach Erhalt
die Ware auf Vollständigkeit und Beschädigung. Bei Rücksendungen trägt der Auftraggeber das Transportrisiko bis zur
Übergabe der Ware an uns.

§ 6. Mängelansprüche/Gewährleistung:
Lieferungen sind nach Empfang hinsichtlich ihrer Fehlerfreiheit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sind
innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu beanstanden.
Wir übernehmen die Gewährleistung für die Lieferung mängelfreier Waren. Die Gewährleistung für Produkte beträgt
mindestens 1/2 Jahr oder nach Maßgabe der Hersteller, falls diese längere Fristen gewähren. Wir haben für den Fall
vorhandener Mängel wahlweise das Recht zur Nachbesserung bzw. auf Ersatzlieferung. Bei zweifach fehlgeschlagenen
Versuchen einer Beseitigung von Mängeln ist der Käufer berechtigt, Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung
des Kaufvertrages zu verlangen. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels des gelieferten Produktes verjähren in einem
Jahr ab Ablieferung der Sache. Zur Mängelbeseitigung ist das schadhafte Produkt media-as in der Original-Verpackung zur
Reparatur kostenfrei zuzusenden.
Unfreie Sendungen werden generell nicht angenommen. Bei berechtigtem Anspruch, werden dem Käufer die
Versandkosten erstattet. Die Rücksendung an den Käufer erfolgt kostenfrei.
Die Gewährleistung auf Gebraucht-, bzw. Reparatur- und Reparaturaustauschgeräte, sowie durch media-as durchgeführte
Reparaturen sind auf 90 Tage ab dem Tag der Lieferung beschränkt.
Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen haften wir mit der für den ursprünglichen Verkaufsgegenstand
geltenden Gewährleistungsfrist.
Sofern nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, sind anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen
uns sowie unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

§ 7. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die media-as aus jedem
Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden media-as die folgenden Sicherheiten gewährt, die
sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum von media-as. Verarbeitungen oder Umbildungen erfolgen stets für media-as als Hersteller,
jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung pfleglich zu behandeln und auf eigene
Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Soweit Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, muss der Auftraggeber dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen lassen. Der Auftraggeber ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht
in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nur mit Zustimmung von media-as zulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an
media-as ab. Die media-as ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an media-as abgetretenen Forderungen für deren
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden wenn der Auftraggeber
seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber media-as nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum von media-as hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen, damit media-as seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, media-as die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist media-as
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des
Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch media-as
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8. Haftung:
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung von media-as zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln begrenzt. Dies gilt nicht, soweit für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gehaftet werden muss.

§ 9. Vereinbarungsdauer media-as UC4U Cloud Service / Support Wartungsvertrag

9.1 Beginn: Diese Vereinbarungen treten jeweils mit dem Tag der Bereitstellung des media-as UC4U Cloud Service,
bzw. Support Service in Kraft.

9.2 Dauer: Diese Vereinbarung ist auf die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Ohne schriftliche Kündigung,
3 Monaten vor Vereinbarungsablauf, erfolgt stillschweigend eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.

§ 10. Software:
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der
Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen
und sonstigen Benutzerhinweisen.

§ 11. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Vaihingen Enz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung
in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen zwischen media-as und dem Auftraggeber nicht berührt. Für diese Geschäftsbeziehung und der gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen media-as und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der
Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten nach Wahl von media-as entweder der Sitz von media-as (Sachsenheim) oder der
allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.